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AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Verrechnung von Mehrleistungen


Wir verrechnen unsere Leistungen nach effektivem Aufwand und im Rahmen der offerierten Projektkosten. Projektänderungen ohne Einwirkung von
Kundenentscheiden und mit Kostenfolge von mehr als 10% des angebotenen Honorarbetrages müssen dem Kunden frühzeitig angezeigt und angeboten werden.

Technisches


Die Videodaten werden wie gewünscht datenoptimiert, bearbeitet und als MP4 Datei geliefert.

Copyright


Die gelieferten Videos können vom Kunden für eigene Zwecke frei und ohne weitere Kosten verwendet werden. Das Copyright verbleibt bei der Videoproduktion. Der Auftraggeber, respektive die Endkundin erhalten das zeitlich uneingeschränkte und freie Verwendungsrecht für die im Briefing definierten Verwendungszwecke.
Nicht erlaubt ist der Handel oder die Weitergabe des Videomaterials an Dritte für kommerzielle Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte ist kostenpflichtig und mit der Videoproduktion im Vorfeld abzusprechen. Abgebildete Personen dürfen eine Kopie ihres Videos für private Zwecke erhalten. Dieses darf jedoch nicht ausserhalb des vereinbarten Kontextes publiziert werden (Social Media, Internet, Print, etc.). Für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der abgelichteten Personen ist der Kunde verantwortlich.
Die Videos die im Auftrag des Kunden aufgenommen wurden, werden durch die Videoproduktion nicht weiterverkauft oder gehandelt. Sie dürfen jedoch als Arbeitsprobe ohne Namensnennung auf der Website maarsenfilms.com publiziert werden.

Nutzungsrechte


Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung die Nutzungsrechte an allen von der Filmproduktion im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach Schweizer Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Schweiz, außer dies ist explizit anderweitig vereinbart worden.

Rohmaterial


Der Kunde erhält bei Projektabschluss sämtliche Inhalte, welche in dem der Produktion zugrunde liegenden Vertrag aufgeführt sind. Die Filmproduktion ist nicht dazu verpflichtet, das Rohmaterial auszuhändigen.
 

Aufbewahrung


Die Filmproduktion archiviert sämtliches im Rahmen der Produktion entstandene Material sicher für eine Dauer von mindestens 2 Jahren. Vor der Löschung des Materials ist die Filmproduktion dazu verpflichtet, den Kunden auf die baldige Löschung hinzuweisen und ihm die Möglichkeit einzuräumen, die Speicherfrist gegen eine Gebühr um weitere zwei Jahre zu verlängern.

Rechtliche Zulässigkeit


Es besteht die Möglichkeit, dass die Anbieter von Online-Werbung wie zum Beispiel Google Ads und Betreiber von sozialen Netzwerken wie Meta, Video- und Bildinhalte ablehnen, ohne dass diese den Gesetzen der Schweiz widersprechen. Die Filmproduktion haftet nicht für hierdurch entstandene Schäden. Erachtet die Filmproduktion für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

Konditionen


Der Kunde verpflichtet sich – mit Ausnahme gegenüber des Endkunden – zu Geheimhaltung gegenüber Dritten, was die Konditionen der Zusammenarbeit betrifft.

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